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Zuständige Behörde für 65549 Limburg a. d. Lahn

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 65549 Limburg a. d. Lahn ist:

Amtsgericht Limburg a. d. Lahn

Justiz-Id: M1706


  • Behörde: Amtsgericht Limburg a. d. Lahn
  • Anschrift: Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a. d. Lahn
  • Postanschrift: Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a. d. Lahn
  • Telefon: 06431 2908-0
  • Fax: 06431 2908-200
  • E-Mail: poststelle@ag-limburg.justiz.hessen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.