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Zuständige Behörde für 94405 Landau a. d. Isar

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 94405 Landau a. d. Isar ist:

Amtsgericht Landau a.d.Isar

Justiz-Id: D2403


  • Behörde: Amtsgericht Landau a.d.Isar
  • Anschrift: Hochstraße 17, 94405 Landau a.d. Isar
  • Postanschrift: Postfach 29, 94401 Landau a.d. Isar
  • Telefon: 09951 945-0
  • Fax: 09951 945-109
  • E-Mail: poststelle@ag-lan.bayern.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.