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Zuständige Behörde für 65719 Hofheim

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 65719 Hofheim ist:

Amtsgericht Frankfurt am Main

Justiz-Id: M1201


  • Behörde: Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Anschrift: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Postanschrift: 60256 Frankfurt am Main
  • Telefon: 069 1367-01
  • Fax: 069 1367-2030
  • E-Mail: verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.