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Zuständige Behörde für 67251 Freinsheim

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 67251 Freinsheim ist:

Amtsgericht Bad Dürkheim

Justiz-Id: T3101


  • Behörde: Amtsgericht Bad Dürkheim
  • Anschrift: Seebacher Straße 2, 67098 Bad Dürkheim
  • Postanschrift: Postfach 15 64, 67089 Bad Dürkheim
  • Telefon: 06322 965-0
  • Fax: 06322 965-118
  • E-Mail: agduw@zw.jm.rlp.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.