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Zuständige Behörde für 69231 Rauenberg

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 69231 Rauenberg ist:

Amtsgericht Wiesloch

Justiz-Id: B1305


  • Behörde: Amtsgericht Wiesloch
  • Anschrift: Bergstraße 3, 69168 Wiesloch
  • Postanschrift: Postfach 11 20, 69152 Wiesloch
  • Telefon: 06222 584-0
  • Fax: 06222 584-170
  • E-Mail: poststelle@agwiesloch.justiz.bwl.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.