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Zuständige Behörde für 69412 Eberbach

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 69412 Eberbach ist:

Amtsgericht Heidelberg

Justiz-Id: B1302


  • Behörde: Amtsgericht Heidelberg
  • Anschrift: Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
  • Postanschrift: Postfach 10 12 20, 69002 Heidelberg
  • Telefon: 06221 59-0
  • Fax: 06221 59-1350
  • E-Mail: poststelle@agheidelberg.justiz.bwl.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.