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Zuständige Behörde für 72585 Riederich

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 72585 Riederich ist:

Amtsgericht Bad Urach

Justiz-Id: B2708


  • Behörde: Amtsgericht Bad Urach
  • Anschrift: Beim Schloss 1, 72574 Bad Urach
  • Postanschrift: Postfach 11 64, 72562 Bad Urach
  • Telefon: 07125 9437-0
  • Fax: 07125 9437-449
  • E-Mail: poststelle@agbadurach.justiz.bwl.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.