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Zuständige Behörde für 73266 Bissingen
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 73266 Bissingen ist:
Amtsgericht Kirchheim unter Teck
Justiz-Id: B2604
- Behörde: Amtsgericht Kirchheim unter Teck
- Anschrift: Alleenstraße 86, 73230 Kirchheim unter Teck
- Postanschrift: Alleenstraße 86, 73230 Kirchheim unter Teck
- Telefon: 07021 97480
- Fax: 07021 974835
- E-Mail: poststelle@agkirchheimteck.justiz.bwl.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.