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Zuständige Behörde für 73765 Neuhausen

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 73765 Neuhausen ist:

Amtsgericht Esslingen am Neckar

Justiz-Id: B2603


  • Behörde: Amtsgericht Esslingen am Neckar
  • Anschrift: Ritterstraße 8/10, 73728 Esslingen am Neckar
  • Postanschrift: Ritterstraße 8/10, 73728 Esslingen am Neckar
  • Telefon: 0711 3962-0
  • Fax: 0711 3962-100
  • E-Mail: poststelle@agesslingen.justiz.bwl.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.