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Zuständige Behörde für 74599 Wallhausen
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 74599 Wallhausen ist:
Amtsgericht Langenburg
Justiz-Id: B2106
- Behörde: Amtsgericht Langenburg
- Anschrift: Bächlinger Straße 35, 74595 Langenburg
- Postanschrift: Bächlinger Straße 35, 74595 Langenburg
- Telefon: 07905 9103-0
- Fax: 07905 5164
- E-Mail: poststelle@aglangenburg.justiz.bwl.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.