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Zuständige Behörde für 74889 Sinsheim
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 74889 Sinsheim ist:
Amtsgericht Sinsheim
Justiz-Id: B1304
- Behörde: Amtsgericht Sinsheim
- Anschrift: Werderstraße 12, 74889 Sinsheim
- Postanschrift: Werderstraße 12, 74889 Sinsheim
- Telefon: 07261 151-0
- Fax: 07261 151-101
- E-Mail: poststelle@agsinsheim.justiz.bwl.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.