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Zuständige Behörde für 76879 Bornheim

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 76879 Bornheim ist:

Amtsgericht Landau in der Pfalz

Justiz-Id: T3304


  • Behörde: Amtsgericht Landau in der Pfalz
  • Anschrift: Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz
  • Postanschrift: Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz
  • Telefon: 06341 22-0
  • Fax: 06341 22-290
  • E-Mail: agld@zw.jm.rlp.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.