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Zuständige Behörde für 78148 Gütenbach

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 78148 Gütenbach ist:

Amtsgericht Donaueschingen

Justiz-Id: B1501


  • Behörde: Amtsgericht Donaueschingen
  • Anschrift: Muehlenstraße 5, 78166 Donaueschingen
  • Postanschrift: Postfach 11 29, 78152 Donaueschingen
  • Telefon: 0771 8505-0
  • Fax: 0771 8505-40
  • E-Mail: poststelle@agdonaueschingen.justiz.bwl.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.