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Zuständige Behörde für 78658 Zimmern

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 78658 Zimmern ist:

Amtsgericht Rottweil

Justiz-Id: B2504


  • Behörde: Amtsgericht Rottweil
  • Anschrift: Königstraße 20, 78628 Rottweil
  • Postanschrift: Postfach 13 54, 78613 Rottweil
  • Telefon: 0741 243-0
  • Fax: 0741 243-2345
  • E-Mail: poststelle@agrottweil.justiz.bwl.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.