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Zuständige Behörde für 78730 Lauterbach

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 78730 Lauterbach ist:

Amtsgericht Oberndorf am Neckar

Justiz-Id: B2503


  • Behörde: Amtsgericht Oberndorf am Neckar
  • Anschrift: Mauserstraße 28, 78727 Oberndorf am Neckar
  • Postanschrift: Postfach 13 20, 78722 Oberndorf am Neckar
  • Telefon: 07423 8150
  • Fax: 07423 815-166
  • E-Mail: poststelle@agoberndorf.justiz.bwl.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.