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Zuständige Behörde für 79261 Gutach

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 79261 Gutach ist:

Amtsgericht Waldkirch

Justiz-Id: B1210


  • Behörde: Amtsgericht Waldkirch
  • Anschrift: Freie Straße 15, 79183 Waldkirch
  • Postanschrift: Freie Straße 15, 79183 Waldkirch
  • Telefon: 07681 4702-0
  • Fax: 07681 4702-33
  • E-Mail: poststelle@agwaldkirch.justiz.bwl.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.