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Zuständige Behörde für 79312 Emmendingen
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 79312 Emmendingen ist:
Amtsgericht Emmendingen
Justiz-Id: B1202
- Behörde: Amtsgericht Emmendingen
- Anschrift: Karl-Friedrich-Straße 25, 79312 Emmendingen
- Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 25, 79312 Emmendingen
- Telefon: 07641 96587-800
- Fax: 07641 96587-880
- E-Mail: poststelle@agemmendingen.justiz.bwl.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.