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Zuständige Behörde für 82282 Aufkirchen

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 82282 Aufkirchen ist:

Amtsgericht Fürstenfeldbruck

Justiz-Id: D2706


  • Behörde: Amtsgericht Fürstenfeldbruck
  • Anschrift: Stadelbergerstraße 5, 82256 Fürstenfeldbruck
  • Postanschrift: Postfach 11 41, 82241 Fürstenfeldbruck
  • Telefon: 08141 511-0
  • Fax: 08141 511-133
  • E-Mail: poststelle@ag-ffb.bayern.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.