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Zuständige Behörde für 83256 Chiemsee

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 83256 Chiemsee ist:

Amtsgericht Rosenheim

Justiz-Id: D2909


  • Behörde: Amtsgericht Rosenheim
  • Anschrift: Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim
  • Postanschrift: Postfach 11 89, 83013 Rosenheim
  • Telefon: 08031 8074-0
  • Fax: 08031 8074-200
  • E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.