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Zuständige Behörde für 83355 Grabenstätt

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 83355 Grabenstätt ist:

Amtsgericht Traunstein

Justiz-Id: D2910


  • Behörde: Amtsgericht Traunstein
  • Anschrift: Herzog-Otto-Straße 1, 83278 Traunstein
  • Postanschrift: Postfach 14 80, 83276 Traunstein
  • Telefon: 0861 56-0
  • Fax: 09621 96241-1845
  • E-Mail: poststelle@ag-ts.bayern.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.