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Zuständige Behörde für 84106 Volkenschwand
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 84106 Volkenschwand ist:
Amtsgericht Kelheim
Justiz-Id: D3405
- Behörde: Amtsgericht Kelheim
- Anschrift: Klosterstraße 6, 93309 Kelheim
- Postanschrift: Postfach 11 53, 93301 Kelheim
- Telefon: 09441 509-0
- Fax: 09621 96241-3560
- E-Mail: poststelle@ag-keh.bayern.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.