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Zuständige Behörde für 85296 Rohrbach
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 85296 Rohrbach ist:
Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm
Justiz-Id: D5703
- Behörde: Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Anschrift: Ingolstädter Straße 45, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Postanschrift: Postfach 16 44, 85266 Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Telefon: 08441 756-0
- Fax: 08441 756-129
- E-Mail: poststelle@ag-paf.bayern.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.