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Zuständige Behörde für 85376 Giggenhausen

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 85376 Giggenhausen ist:

Amtsgericht Freising

Justiz-Id: D2412


  • Behörde: Amtsgericht Freising
  • Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising
  • Postanschrift: Postfach 11 42, 85311 Freising
  • Telefon: 08161 180-01
  • Fax: 08161 180-235
  • E-Mail: poststelle@ag-fs.bayern.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.