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Zuständige Behörde für 86928 Hofstetten
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 86928 Hofstetten ist:
Amtsgericht Landsberg am Lech
Justiz-Id: D2106
- Behörde: Amtsgericht Landsberg am Lech
- Anschrift: Lechstraße 7, 86899 Landsberg am Lech
- Postanschrift: 86896 Landsberg am Lech
- Telefon: 08191 108-0
- Fax: 08191 108-222
- E-Mail: poststelle@ag-ll.bayern.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.