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Zuständige Behörde für 87637 Eisenberg
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 87637 Eisenberg ist:
Amtsgericht Kaufbeuren
Justiz-Id: D2303
- Behörde: Amtsgericht Kaufbeuren
- Anschrift: Ganghoferstraße 9 - 11, 87600 Kaufbeuren
- Postanschrift: Postfach 11 42, 87571 Kaufbeuren
- Telefon: 08341 801-0
- Fax: 08341 801-900
- E-Mail: poststelle@ag-kf.bayern.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.