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Zuständige Behörde für 88142 Wasserburg

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 88142 Wasserburg ist:

Amtsgericht Lindau (Bodensee)

Justiz-Id: D2305


  • Behörde: Amtsgericht Lindau (Bodensee)
  • Anschrift: Stiftsplatz 4, 88131 Lindau (Bodensee)
  • Postanschrift: Postfach 11 20, 88101 Lindau (Bodensee)
  • Telefon: 08382 2607-0
  • Fax: 08382 2607-501
  • E-Mail: poststelle@ag-li.bayern.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.