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Zuständige Behörde für 88453 Erolzheim
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 88453 Erolzheim ist:
Amtsgericht Biberach/Riß
Justiz-Id: B2402
- Behörde: Amtsgericht Biberach/Riß
- Anschrift: Alter Postplatz 4, 88400 Biberach an der Riß
- Postanschrift: Postfach 12 56, 88382 Biberach an der Riß
- Telefon: 07351 59-0
- Fax: 07351 59-529
- E-Mail: poststelle@agbiberach.justiz.bwl.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.