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Zuständige Behörde für 88529 Zwiefalten

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 88529 Zwiefalten ist:

Amtsgericht Münsingen

Justiz-Id: B2702


  • Behörde: Amtsgericht Münsingen
  • Anschrift: Schlosshof 3, 72525 Münsingen
  • Postanschrift: Postfach 12 30, 72522 Münsingen
  • Telefon: 07381 18387-0
  • Fax: 07381 18387-40
  • E-Mail: poststelle@agmuensingen.justiz.bwl.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.