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Zuständige Behörde für 89287 Bellenberg

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 89287 Bellenberg ist:

Amtsgericht Neu-Ulm

Justiz-Id: D2507


  • Behörde: Amtsgericht Neu-Ulm
  • Anschrift: Schützenstraße 60, 89231 Neu-Ulm
  • Postanschrift: Postfach 23 40, 89213 Neu-Ulm
  • Telefon: 0731 70793-0
  • Fax: 0731 70793-111
  • E-Mail: poststelle@ag-nu.bayern.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.