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Zuständige Behörde für 89558 Böhmenkirch

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 89558 Böhmenkirch ist:

Amtsgericht Geislingen/Steige

Justiz-Id: B2802


  • Behörde: Amtsgericht Geislingen/Steige
  • Anschrift: Schulstraße 17, 73312 Geislingen an der Steige
  • Postanschrift: Postfach 11 52, 73301 Geislingen an der Steige
  • Telefon: 07331 4549 - 600
  • Fax: 07331 4549 - 650
  • E-Mail: poststelle@aggeislingen.justiz.bwl.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.