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Zuständige Behörde für 91186 Büchenbach
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 91186 Büchenbach ist:
Amtsgericht Schwabach
Justiz-Id: D3313
- Behörde: Amtsgericht Schwabach
- Anschrift: Weißenburger Straße 8, 91126 Schwabach
- Postanschrift: Postfach 11 40, 91124 Schwabach
- Telefon: 09122 1807-0
- Fax: 09122 1807-199
- E-Mail: poststelle@ag-sc.bayern.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.