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Zuständige Behörde für 94539 Grafling

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 94539 Grafling ist:

Amtsgericht Deggendorf

Justiz-Id: D2201


  • Behörde: Amtsgericht Deggendorf
  • Anschrift: Amanstraße 17, 94469 Deggendorf
  • Postanschrift: Postfach 11 40, 94451 Deggendorf
  • Telefon: 0991 3898-0
  • Fax: 0991 3898-202
  • E-Mail: poststelle@ag-deg.bayern.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.