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Zuständige Behörde für 98597 Breitungen
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 98597 Breitungen ist:
Amtsgericht Meiningen
Justiz-Id: Y1304
- Behörde: Amtsgericht Meiningen
- Anschrift: Lindenallee 15, 98617 Meiningen
- Postanschrift: Postfach 10 03 01, 98603 Meiningen
- Telefon: 03693 5090
- Fax: 03693 509540
- E-Mail: agmgn.poststelle@justiz.thueringen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.