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Zuständige Behörde für 98749 Friedrichshöhe

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 98749 Friedrichshöhe ist:

Amtsgericht Hildburghausen

Justiz-Id: Y1302


  • Behörde: Amtsgericht Hildburghausen
  • Anschrift: Johann-Sebastian-Bach-Straße 2, 98646 Hildburghausen
  • Postanschrift: Postfach 12 50, 98642 Hildburghausen
  • Telefon: 03685 7790
  • Fax: 03685 779197
  • E-Mail: aghbn.poststelle@justiz.thueringen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.