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Zuständige Behörde für 99195 Alperstedt

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 99195 Alperstedt ist:

Amtsgericht Sömmerda

Justiz-Id: Y1112


  • Behörde: Amtsgericht Sömmerda
  • Anschrift: Weissenseer Straße 52, 99610 Sömmerda
  • Postanschrift: Postfach 11 47, 99601 Sömmerda
  • Telefon: 03634 37070
  • Fax: 03634 370740
  • E-Mail: agsom.poststelle@justiz.thueringen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.