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Zuständige Behörde für 99326 Stadtilm

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 99326 Stadtilm ist:

Amtsgericht Arnstadt

Justiz-Id: Y1102


  • Behörde: Amtsgericht Arnstadt
  • Anschrift: Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt
  • Postanschrift: Postfach 14 64, 99304 Arnstadt
  • Telefon: 03628 93300
  • Fax: 03628 933033
  • E-Mail: agarn.pressestelle@justiz.thueringen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.