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Zuständige Behörde für 99718 Clingen

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 99718 Clingen ist:

Amtsgericht Sondershausen

Justiz-Id: Y1113


  • Behörde: Amtsgericht Sondershausen
  • Anschrift: Ulrich-von-Hutten-Straße 2, 99706 Sondershausen
  • Postanschrift: Postfach 12 51, 99702 Sondershausen
  • Telefon: 03632 70660
  • Fax: 03632 706699
  • E-Mail: agsdh.poststelle@justiz.thueringen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.