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Zuständige Behörde für 23779 Neukirchen
Angelegenheit: Mahnverfahren
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Mahnverfahren in 23779 Neukirchen ist:
Amtsgericht Schleswig - Mahnabteilung -
Justiz-Id: X1119M
- Behörde: Amtsgericht Schleswig - Mahnabteilung -
- Anschrift: Lollfuß 78, 24837 Schleswig
- Postanschrift: Postfach 11 70, 24821 Schleswig
- Telefon: 04621 815-0
- Fax: 04621 815-333
- E-Mail: Mahnabteilung@ag-schleswig.landsh.de
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einen Schuldner geltend machen möchte. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, den das Mahngericht an den Schuldner zustellt. Falls der Schuldner nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der die Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bildet. Mahnverfahren ermöglichen es, Forderungen ohne aufwendiges Gerichtsverfahren durchzusetzen, sofern der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.