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Zuständige Behörde für 50374 Erftstadt

Angelegenheit: Mahnverfahren


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Mahnverfahren in 50374 Erftstadt ist:

Amtsgericht Euskirchen - Zentrale Mahnabteilung -

Justiz-Id: R3203M


  • Behörde: Amtsgericht Euskirchen - Zentrale Mahnabteilung -
  • Anschrift: Kölner Straße 40 - 42, 53879 Euskirchen
  • Postanschrift: Kölner Straße 40 - 42, 53879 Euskirchen
  • Telefon: 02251 951-0
  • Fax: 02251 951-2900
  • E-Mail: poststelle@ag-euskirchen.nrw.de

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einen Schuldner geltend machen möchte. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, den das Mahngericht an den Schuldner zustellt. Falls der Schuldner nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der die Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bildet. Mahnverfahren ermöglichen es, Forderungen ohne aufwendiges Gerichtsverfahren durchzusetzen, sofern der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.