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Zuständige Behörde für 06279 Farnstädt

Angelegenheit: Nachlasssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 06279 Farnstädt ist:

Amtsgericht Merseburg

Justiz-Id: W1114


  • Behörde: Amtsgericht Merseburg
  • Anschrift: Geusaer Straße 88, 06217 Merseburg
  • Postanschrift: Postfach 11 54, 06201 Merseburg
  • Telefon: 03461 281-0
  • Fax: 03461 281-185
  • E-Mail: ag-mer@justiz.sachsen-anhalt.de

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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.