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Zuständige Behörde für 18106 Rostock
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 18106 Rostock ist:
Amtsgericht Rostock
Justiz-Id: N1206
- Behörde: Amtsgericht Rostock
- Anschrift: Zochstraße 13, 18057 Rostock
- Postanschrift: Postfach 10 10 38, 18001 Rostock
- Telefon: 0381 4957-0
- Fax: 0381 4957-9024
- E-Mail: verwaltung@ag-rostock.mv-justiz.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.