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Zuständige Behörde für 19065 Gneven

Angelegenheit: Nachlasssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 19065 Gneven ist:

Amtsgericht Schwerin

Justiz-Id: N1308


  • Behörde: Amtsgericht Schwerin
  • Anschrift: Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin
  • Postanschrift: Postfach 11 10 65, 19010 Schwerin
  • Telefon: 0385 7415-0
  • Fax: 0385 7415-200
  • E-Mail: verwaltung@ag-schwerin.mv-justiz.de

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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.