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Zuständige Behörde für 34626 Neukirchen
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 34626 Neukirchen ist:
Amtsgericht Schwalmstadt
Justiz-Id: M1812
- Behörde: Amtsgericht Schwalmstadt
- Anschrift: Steinkautsweg 2, 34613 Schwalmstadt
- Postanschrift: Postfach 11 61, 34601 Schwalmstadt
- Telefon: 06691 9643-0
- Fax: 06691 9643-96
- E-Mail: -
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.