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Zuständige Behörde für 36199 Rotenburg a. d. Fulda
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 36199 Rotenburg a. d. Fulda ist:
Amtsgericht Bad Hersfeld
Justiz-Id: M1305
- Behörde: Amtsgericht Bad Hersfeld
- Anschrift: Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld
- Postanschrift: Postfach 11 52, 36221 Bad Hersfeld
- Telefon: 06621 203-0
- Fax: 0611 32761-8093
- E-Mail: verwaltung@ag-badhersfeld.justiz.hessen.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.