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Zuständige Behörde für 38667 Bad Harzburg
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 38667 Bad Harzburg ist:
Amtsgericht Goslar
Justiz-Id: P1104
- Behörde: Amtsgericht Goslar
- Anschrift: Hoher Weg 9, 38640 Goslar
- Postanschrift: Postfach 11 80, 38601 Goslar
- Telefon: 05321 705-0
- Fax: 05321 705-210
- E-Mail: aggs-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.