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Zuständige Behörde für 39397 Gröningen
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 39397 Gröningen ist:
Amtsgericht Oschersleben
Justiz-Id: W1210
- Behörde: Amtsgericht Oschersleben
- Anschrift: Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben (Bode)
- Postanschrift: Postfach 10 02 50, 39382 Oschersleben (Bode)
- Telefon: 03949 9106
- Fax: 03949 910700
- E-Mail: ag-oc@justiz.sachsen-anhalt.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.