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Zuständige Behörde für 53881 Euskirchen
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 53881 Euskirchen ist:
Amtsgericht Euskirchen
Justiz-Id: R3203
- Behörde: Amtsgericht Euskirchen
- Anschrift: Kölner Straße 40 - 42, 53879 Euskirchen
- Postanschrift: Kölner Straße 40 - 42, 53879 Euskirchen
- Telefon: 02251 951-0
- Fax: 02251 951-1900
- E-Mail: poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.