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Zuständige Behörde für 56291 Badenhard

Angelegenheit: Nachlasssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 56291 Badenhard ist:

Amtsgericht Sankt Goar

Justiz-Id: T2216


  • Behörde: Amtsgericht Sankt Goar
  • Anschrift: Bismarckweg 3 - 4, 56329 Sankt Goar
  • Postanschrift: Postfach 11 52, 56325 Sankt Goar
  • Telefon: 06741 910-0
  • Fax: 06741 910-260
  • E-Mail: aggoa@ko.jm.rlp.de

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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.