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Zuständige Behörde für 57612 Birnbach
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 57612 Birnbach ist:
Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald)
Justiz-Id: T2202
- Behörde: Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald)
- Anschrift: Hochstraße 1, 57610 Altenkirchen (Westerwald)
- Postanschrift: Postfach 11 40, 57601 Altenkirchen (Westerwald)
- Telefon: 02681 9526-0
- Fax: 02681 9526-111
- E-Mail: agak@ko.jm.rlp.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.