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Zuständige Behörde für 63110 Rodgau

Angelegenheit: Nachlasssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 63110 Rodgau ist:

Amtsgericht Seligenstadt

Justiz-Id: M1117


  • Behörde: Amtsgericht Seligenstadt
  • Anschrift: Klein Welzheimer Straße 1, 63500 Seligenstadt
  • Postanschrift: Postfach 11 64, 63487 Seligenstadt
  • Telefon: 06182 931-0
  • Fax: 06182 931-150
  • E-Mail: verwaltung@ag-seligenstadt.justiz.hessen.de

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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.